lAight®-Therapie bei Acne inversa (Akne inversa): Was IPL plus Radiofrequenz wirklich kann – und was nicht Canonical URL: https://www.acneinversa.life/de/blog/laight-therapie-ipl-radiofrequenz-acne-inversa/ Markdown URL: https://www.acneinversa.life/de/blog/laight-therapie-ipl-radiofrequenz-acne-inversa.md Plain text URL: https://www.acneinversa.life/de/blog/laight-therapie-ipl-radiofrequenz-acne-inversa.txt Language: de Category: Treatments Published: 2026-07-25 Last updated: 2026-07-25 Last editorially reviewed: 2026-07-25 Next scheduled review: 2027-01-25 Evidence strength: Moderate Evidenz — Durch übereinstimmende Beobachtungsstudien oder kleinere Studien gestützt. Author: Dr. rer. nat. Dennis Alexander Kwiatkowski (Biochemist, Scientific Writer and Pharma Expert) Scientific editor: Dr. rer. nat. Dennis Alexander Kwiatkowski Reviewer qualifications: Biochemist, Scientific Writer and Pharma Expert Review scope: Fachliteratur, Leitlinien, Quellen und redaktionelle Verständlichkeit Clinical reviewer: Keine unabhängige ärztliche Prüfung Tags: Acne Inversa, Hidradenitis Suppurativa, HS, Treatments, Acne inversa, Hidradenitis suppurativa, lAight, IPL, Radiofrequenz, Apparative Therapie, G-BA, IQWiG, Kostenübernahme Seit April 2026 ist die Kombination aus IPL und Radiofrequenz bei leichter bis mittelschwerer Acne inversa eine Kassenleistung. Dieser Artikel ordnet die Studienlage, die Leitlinien und den tatsächlichen Erstattungsstand nüchtern ein. Medical disclaimer: Diese Website dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden oder Therapiefragen an qualifiziertes medizinisches Fachpersonal. Article Nur zu Informationszwecken. Dieser Artikel fasst den öffentlich dokumentierten Wissensstand zu einem Medizinprodukt zusammen. Er ist keine Behandlungsempfehlung und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Therapie für Sie infrage kommt, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Dermatologin oder Ihrem Dermatologen. Zuletzt aktualisiert: 25. Juli 2026. Für die meisten Menschen mit Acne inversa (medizinisch: Hidradenitis suppurativa) sieht der Behandlungsplan seit Jahren ähnlich aus: Antiseptika und topische Antibiotika im leichten Stadium, systemische Antibiotika und Biologika bei mittelschwerer bis schwerer Erkrankung, Chirurgie für dauerhaft geschädigtes Gewebe. Die lAight®-Therapie fällt aus diesem Raster – sie ist kein Medikament, sondern ein Gerät, das intensives gepulstes Licht (IPL) mit Radiofrequenz (RF) kombiniert. Seit dem 9. April 2026 ist dieses Verfahren in Deutschland grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung, und sie wirft naheliegende Fragen auf: Wie gut ist das belegt? Für wen gilt es? Und kann ich das jetzt einfach in Anspruch nehmen? Die kurzen Antworten lauten: mäßig gut, für einen engeren Personenkreis als die Werbung nahelegt, und – Stand heute – noch nicht. Dieser Artikel erklärt, warum. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick - Es gibt eine echte, gute Studie. Die RELIEVE-Studie mit 88 Teilnehmenden ist eine randomisierte, kontrollierte Studie mit niedrigem Verzerrungsrisiko. Das ist mehr, als viele apparative Verfahren bei Acne inversa vorweisen können. - Der Nutzenbeleg ist eng zugeschnitten. Er gilt für Hurley-Stadium I und II, als Ergänzung zu topischem Clindamycin, und im Kern für einen einzigen Endpunkt: das Ansprechen der Krankheitsschwere. - Beim Schmerz und bei der Lebensqualität blieb es offen. Beide Effekte waren rechnerisch messbar, überstanden aber die Prüfung auf klinische Relevanz nicht eindeutig. - Das IQWiG kam zu einem „Hinweis", nicht zu einem „Nachweis". Das ist die mittlere von vier Sicherheitsstufen – tragfähig, aber nicht abgeschlossen. - Die Sicherheitslage ist günstig. Vorübergehende Wärme, Rötung, Juckreiz; schwere Nebenwirkungen wurden von den Bewertungsstellen nicht gefunden. - Kassenleistung ja, Abrechnung noch nicht. Der G-BA-Beschluss gilt seit April 2026, aber ohne EBM-Gebührenposition kann die Praxis noch nicht mit der Kasse abrechnen. Erwartet wird sie im Herbst 2026. - Die Studienlage stammt überwiegend aus einem Umfeld. Der Großteil der Forschung kommt aus Mainz und dem Anwendernetzwerk des Herstellers, mit offengelegten Verbindungen. Das ist kein Vorwurf, aber es ist ein Grund, vorsichtig zu bleiben. Was ist die lAight®-Therapie eigentlich? lAight® ist ein Medizinprodukt der LENICURA GmbH aus Wiesbaden, entwickelt seit 2011 gemeinsam mit der Hautklinik der Universitätsmedizin Mainz. Das Gerät kombiniert zwei physikalische Prinzipien in einer Sitzung. Die Haut wird zunächst mit einem Kontaktgel befeuchtet. Dann folgen drei Durchgänge mit jeweils unterschiedlichem Lichtfilter, jeder kombiniert mit Radiofrequenz. Das eingesetzte Licht ist breitbandig, aber ausdrücklich ohne UV-A- und UV-B-Anteile. Die Erklärung, wie das wirken soll, geht so: - Blaues Licht wird in der obersten Hautschicht absorbiert, soll die Verhornung reduzieren und bakterizid wirken. - Grünes und gelbes Licht wird auf Talgdrüsenebene absorbiert und soll die Talgdrüsenaktivität und die TNF-α-Belastung senken. - Rotes Licht wird an der Haarwurzel absorbiert und soll entzündungshemmend wirken. - Die Radiofrequenz dringt über Haarfollikel und Fistelöffnungen in die Dermis ein, fließt durch die im Abszess oder Fistelgang eingeschlossene Flüssigkeit und soll am Rand des Entzündungsherds Kollagen thermisch denaturieren – was wiederum die Neubildung von Kollagen und die Aktivität von Kapillaren und Lymphgefäßen anregen soll. An dieser Stelle ist eine Klarstellung wichtig, die in Werbematerial gern untergeht: Das ist eine Hypothese, kein Nachweis. Der G-BA formuliert es unmissverständlich – der genaue Wirkmechanismus der Therapie sei gegenwärtig noch nicht abschließend geklärt. Die deutsche S2k-Leitlinie sieht das genauso. Die Beschreibung oben ist, wörtlich in den Unterlagen, „ein Erklärungsversuch des Wirkprinzips". Grundlagenstudien zum Mechanismus fehlen. Das ist kein K.-o.-Kriterium – auch bei etablierten Therapien ist der genaue Mechanismus nicht immer geklärt. Aber es bedeutet, dass die Bewertung vollständig davon abhängt, was in klinischen Studien herauskam. Ein plausibel klingender Wirkmechanismus kann die Datenlage nicht ergänzen. Wie eine Behandlung abläuft In der Zulassungsstudie wurden acht Sitzungen im Abstand von zwei Wochen über 16 Wochen durchgeführt. Genau dieses Schema hat der G-BA als Obergrenze für einen Behandlungszyklus übernommen. Weitere Zyklen sind zulässig, wenn der vorherige angesprochen hat. Die berichteten Geräteparameter sind in der Literatur dünn. Die genauesten öffentlichen Angaben stammen aus der US-amerikanischen Studie von 2022: IPL bei 420–1200 nm mit 4,4–6,0 J/cm² in vier Teilimpulsen, Radiofrequenz bei 1 MHz mit 12,2 J/cm². Diese Zahlen sind ein brauchbarer Anhaltspunkt, entsprechen aber nicht zwingend jeder deutschen Protokollvariante. Die tatsächliche Evidenz Hier lohnt es sich, genau hinzusehen – denn der Unterschied zwischen „es gibt Studien" und „es ist belegt" ist bei diesem Verfahren der eigentliche Kern. Die eine tragende Studie: RELIEVE RELIEVE, Periode A (Schultheis et al., Dermatology 2022) ist die Zulassungsstudie. Multizentrisch, randomisiert, in Deutschland und Polen, 88 Teilnehmende – 45 in der Interventionsgruppe, 43 in der Kontrollgruppe. Über 16 Wochen erhielt die eine Gruppe IPL+RF zusätzlich zu topischem Clindamycin 1 %, die andere nur das Clindamycin. Das Ergebnis beim primären Ansprechen: 61,5 % Responder gegenüber 33,3 %, gemessen am IHS4-55 (eine Verbesserung des Schweregrad-Scores um mindestens 55 %). In der Nachberechnung des IQWiG entspricht das einem Odds Ratio von 3,20 (95 %-Konfidenzintervall 1,27 bis 8,09; p = 0,015). Das ist ein reeller Befund. Der Bewertende, der den Schweregrad einschätzte, war verblindet – bei einer Gerätetherapie, bei der Patient und Personal naturgemäß wissen, was passiert, ist das die wichtigste verfügbare Absicherung. Das IQWiG stufte das Verzerrungsrisiko insgesamt als niedrig ein. Und dann kommen die Einschränkungen: - Die COVID-19-Pandemie störte die Datenerhebung, die Interventionsgruppe stärker als die Kontrollgruppe. - Beim Schmerz (numerische Ratingskala) betrug der Unterschied −1,40 Punkte (95 %-KI −2,78 bis −0,02). Statistisch signifikant, aber der standardisierte Effekt (Hedges' g −0,45; 95 %-KI −0,89 bis 0,00) reichte bis an die Schwelle, ab der ein Effekt als klinisch irrelevant gilt. Das IQWiG bewertete das als „kein Anhaltspunkt" für einen Nutzen. - Bei der Lebensqualität (DLQI) lag der Unterschied bei −3,00 Punkten (95 %-KI −5,43 bis −0,57). Ebenfalls statistisch signifikant, ebenfalls nicht robust genug für die Relevanzprüfung. - Bei Angst und Depression (HADS) gab es keinen signifikanten Unterschied. - Operative Eingriffe – für Betroffene einer der wichtigsten Endpunkte überhaupt – wurden in der Studie nicht erfasst. Das IQWiG konnte diesen Punkt deshalb gar nicht bewerten. Ein Wort zur Einordnung des Schmerz-Ergebnisses, weil das leicht misszuverstehen ist: Es heißt nicht, dass die Therapie keine Schmerzen lindert. Es heißt, dass die vorhandenen Daten nicht ausreichen, um einen spürbaren Schmerznutzen zu belegen. Das ist ein Unterschied. RELIEVE, Periode B setzte die Studie von Woche 16 bis 32 fort, wobei inzwischen beide Gruppen IPL+RF erhielten. Berichtet wurde ein Erhalt der Remission. Für die Nutzenbewertung hat das IQWiG diese Phase nicht herangezogen – nur die Sicherheitsdaten –, weil es ab Woche 16 keine Vergleichsgruppe mehr gab. Die Frage, ob eine Erhaltungstherapie langfristig wirkt, ist damit ausdrücklich offen. Was die anderen Studien beitragen – und was nicht Die NICE-Studie (Wilden et al. 2021, 47 Teilnehmende) war eine explorative Studie aus Mainz mit drei Armen: IPL+RF gegen IPL allein gegen RF allein. Nach 12 Wochen sank die Zahl aktiver Läsionen unter der Kombination stärker als unter IPL allein (p = 0,044). Gegenüber RF allein zeigte sich allerdings kein signifikanter Unterschied, und bei der Lebensqualität ergab sich gegenüber keiner der beiden Kontrollen ein signifikanter Vorteil. Es gab keinen Placebo- und keinen Unbehandelt-Arm. Die US-Studie (Lyons et al. 2022) ist die einzige Untersuchung außerhalb des deutschsprachigen Raums – und die einzige, die auch fortgeschrittene Erkrankung einschloss (Hurley II–III). Zehn Patientinnen und Patienten wurden im Halbseitenvergleich behandelt: eine Körperhälfte behandelt, die andere nicht. Ergebnis: eine Verbesserung des DLQI um 2,8 Punkte (p = 0,043), aber keine Verbesserung bei einem einzigen klinischen Endpunkt – weder HSPGA noch HiSCR noch IHS4. Die Studie ist klein, aber ihr Design ist elegant, weil jede Person ihre eigene Kontrolle ist. Ihr Befund ist für die Frage „hilft es auch bei schwerer Erkrankung?" das Deutlichste, was wir haben – und die Antwort lautet: nach dieser Datenlage nicht. Das Anwenderregister (Strobel et al. 2024) umfasst mit 3.437 Personen die mit Abstand größte Datenmenge und berichtet „zufriedenstellende Krankheitskontrolle in allen Stadien". Große Zahlen sind hier aber irreführend: Es handelt sich um unkontrollierte Daten aus der Dokumentationssoftware des Herstellernetzwerks, ohne Vergleichsgruppe und mit erheblichem Selektionspotenzial. Wer eine Therapie abbricht, weil sie nicht hilft, taucht in solchen Auswertungen systematisch seltener auf. Die EsmAiL-Studie verdient einen eigenen Absatz, weil sie am häufigsten falsch zitiert wird. Mit 553 Teilnehmenden ist sie die größte randomisierte Studie in diesem Umfeld, und ihre Ergebnisse sind deutlich: Der IHS4-Score verbesserte sich um 9,3 gegenüber 5,7 Punkten (p = 0,003), dazu deutlichere Rückgänge bei Schmerz, DLQI und HADS. Sie wurde mit dem Hufeland-Preis 2023 und dem MSD-Gesundheitspreis 2024 ausgezeichnet. Aber EsmAiL hat nicht das Gerät getestet. Sie hat ein komplettes Versorgungskonzept getestet – ein „Akne-inversa-Zentrum" mit Patientenschulung, strukturierter Wundversorgung, geregelten Behandlungspfaden und lAight® als einem Baustein unter mehreren – gegen die Regelversorgung. Der gemessene Effekt lässt sich keinem einzelnen Bestandteil zuordnen. Wenn eine Quelle EsmAiL als Wirksamkeitsbeleg für lAight® anführt, ist das ein methodischer Fehler. Bezeichnenderweise überträgt das Nachfolgeprojekt EsmeDerm genau dieses Zentrumskonzept auf Psoriasis und Neurodermitis – nicht das Gerät. Was die Bewertungsstellen daraus gemacht haben Zwei unabhängige deutsche Institutionen haben die Datenlage geprüft und kamen zum selben Ergebnis. Der Medizinische Dienst Bund stellte im Januar 2024 einen „Hinweis" auf einen Nutzen bei Hurley I–II fest, getragen im Wesentlichen von den Unterschieden bei Krankheitsschwere und Therapieansprechen. Für Lebensqualität, Schmerz, Depression und Angst sah er unter Berücksichtigung der klinischen Relevanz keinen Nutzen- oder Schadensbeleg. Das IQWiG legte im Januar 2025 seinen Abschlussbericht vor. Es identifizierte genau eine verwertbare randomisierte Studie – RELIEVE – und kam endpunktübergreifend zu einem „Hinweis auf einen höheren Nutzen" für Hurley I–II. Das Wort „Hinweis" ist dabei ein Fachbegriff mit fester Bedeutung. Das IQWiG kennt vier Stufen der Aussagesicherheit: | Stufe | Bedeutung | | Nachweis | hohe Sicherheit | | Hinweis | mittlere Sicherheit ← hier steht IPL+RF | | Anhaltspunkt | geringe Sicherheit | | kein Hinweis / kein Anhaltspunkt | keine Aussage möglich | IPL+RF erreicht also die mittlere Stufe – und das nur für den Endpunkt Krankheitsschwere und Ansprechen, nur bei Hurley I–II, nur als Ergänzung zu topischem Clindamycin. Wenn Werbematerial daraus „wissenschaftlich belegt" macht, ist das keine Übersetzung, sondern eine Aufwertung um eine Stufe. Was die Leitlinien sagen Die deutsche S2k-Leitlinie von 2024 enthält zwei Empfehlungen zu IPL+RF: 1. Eine Kombinationstherapie aus IPL+RF und topischem Clindamycin sollte als Alternative zur alleinigen topischen Clindamycin-Therapie bei leichter und mittelschwerer Erkrankung empfohlen werden. Konsensstärke: „Konsens" (über 75 % Zustimmung). 2. Eine Monotherapie mit IPL+RF als Erhaltungstherapie sollte empfohlen werden. Konsensstärke: nur „mehrheitliche Zustimmung" (50–75 %). Die zweite Zahl ist aufschlussreich. „Mehrheitliche Zustimmung" ist die schwächste Stufe, mit der eine Empfehlung überhaupt noch verabschiedet wird – bis zu jedem zweiten Mitglied der Leitliniengruppe hat also nicht zugestimmt. Innerhalb des Fachgremiums gab es bei der Erhaltungstherapie erkennbar Uneinigkeit. Die Leitlinie gilt bis April 2029; eine Überarbeitung läuft derzeit nicht. International sieht es zurückhaltender aus. Die europäische S2k-Leitlinie von 2025 baut ihren Therapiealgorithmus auf medikamentöse und operative Behandlung auf und gibt IPL+RF keine vergleichbar spezifische Erhaltungsempfehlung. Die Leitlinie der British Association of Dermatologists und die nordamerikanischen Leitlinien behandeln Laser- und Lichtverfahren allgemein (vor allem Nd:YAG und CO₂-Laser), IPL+RF ist dort kein Schwerpunkt. In den USA gibt es für diese Indikation keine FDA-Zulassung; das Gerät wird ausschließlich in Deutschland und Österreich angeboten. Diese Diskrepanz ist bemerkenswert: Die nationale Leitlinie, an der Autoren aus dem Studienumfeld beteiligt waren, empfiehlt das Verfahren deutlich stärker als die europäische. Kosten und Erstattung: der aktuelle Stand Für Betroffene ist das oft die dringlichste Frage – und die Antwort hat sich 2026 grundlegend verändert, ist aber noch nicht am Ziel. Wie es bisher war. Die Therapie war lange eine Selbstzahlerleistung (IGeL beziehungsweise Abrechnung nach GOÄ). Wer eine Kostenübernahme wollte, musste einen Einzelfallantrag stellen. Zwei Kassen scherten früh aus: Die AOK Hessen übernahm ab dem 1. April 2021 als erste gesetzliche Kasse die Kosten über einen Selektivvertrag, die AOK Bayern folgte im Oktober 2022. Was sich geändert hat. Am 22. Januar 2026 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, IPL in Kombination mit Radiofrequenz in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen – für Erwachsene mit Hurley-Stadium I–II, als Ergänzung zu topischen Antibiotika, maximal acht Sitzungen in 16 Wochen, mit Dokumentations- und Schulungsanforderungen. Der Beschluss trat am 9. April 2026 in Kraft. Was noch fehlt. Ein G-BA-Beschluss legt fest, dass eine Leistung erbracht werden darf. Er legt nicht fest, wie sie bezahlt wird. Dafür muss der Bewertungsausschuss eine Gebührenordnungsposition (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab schaffen. Dafür hat er sechs Monate Zeit – also bis etwa Oktober 2026. Stand 25. Juli 2026 ist diese GOP nicht veröffentlicht. In den KBV-Mitteilungen und den EBM-Änderungsübersichten bis zum Stand 1. Juli 2026 findet sich keine entsprechende Position. Praktisch heißt das: Die Leistung ist beschlossen, aber noch nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechenbar. Erwartet wird das „ab Herbst 2026". Wenn Ihnen eine Praxis die Behandlung heute anbietet, fragen Sie deshalb ausdrücklich: Rechnen Sie bereits mit der Kasse ab, oder zahle ich selbst? Für Österreich ist keine vergleichbare Entwicklung bekannt; dort läuft die Versorgung weiterhin über das private Anbieternetzwerk. Wer dahintersteht – und warum das für die Bewertung zählt Dieser Abschnitt ist keine Anschuldigung. Die hier genannten Verbindungen sind in den jeweiligen Publikationen offengelegt – das ist genau so, wie wissenschaftliche Transparenz funktionieren soll. Aber sie zu kennen, gehört zum Lesen der Studienlage dazu. - Die Forschung konzentriert sich stark auf ein Zentrum. RELIEVE, NICE und EsmAiL wurden von der Universitätsmedizin Mainz aus geleitet, die die Therapie mit dem Hersteller gemeinsam entwickelt hat. - Der Hersteller hat die Studienzentren unterstützt. Für das Studiennetzwerk wurden Geräte, Schulungen, Infrastruktur und Kontaktgel unentgeltlich bereitgestellt; die Einbindung des Fragebogens in die LENICURA-Software erfolgte laut Publikationen ebenfalls kostenfrei. Praxen erhalten die Dokumentationssoftware gratis – was zugleich erklärt, warum die Registerdaten aus genau diesem Netzwerk stammen. - Auch die „unabhängige" US-Studie ist es nicht ganz. Die Erstautorin gab an, als Sub-Investigatorin für LENICURA tätig gewesen zu sein. Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet diese Studie für die klinischen Endpunkte negativ ausfiel. - Autorenschaft überschneidet sich mit der Leitlinie. Ein Ko-Autor von RELIEVE und EsmAiL ist zugleich Autor des S2k-Leitlinienkapitels zu den apparativen Therapien. - Patientenorganisationen tragen herstellerunterstützte Inhalte. Beim NIK e.V. sind entsprechende Seiten ausdrücklich mit „Mit freundlicher Unterstützung von: LENICURA" gekennzeichnet – die Sponsoring-Beziehung ist also offengelegt. - Der deutsche Wikipedia-Artikel übernimmt Formulierungen des Herstellers, etwa die „einzige für alle Schweregrade zugelassene Therapieoption", und stützt sich stark auf herstellernahe Quellen. Als neutrale Referenz taugt er hier nicht. Warum das zählt: Nicht, weil die Ergebnisse deswegen falsch wären – ein verblindeter Endpunktbewerter bleibt ein verblindeter Endpunktbewerter. Sondern weil die Replikation durch ein unabhängiges Team fehlt, und Replikation ist das, was einen „Hinweis" in einen „Nachweis" verwandelt. Genau das steht bislang aus. Für wen kommt die Therapie realistisch infrage? Am ehesten sinnvoll, wenn Sie: - eine leichte bis mittelschwere Erkrankung haben (Hurley I oder II), - topisches Clindamycin anwenden oder anwenden können und eine Ergänzung suchen, - eine nicht-medikamentöse Option bevorzugen oder systemische Therapien vermeiden möchten oder nicht vertragen, - Zugang zu einer Praxis des Anbieternetzwerks haben und - realistische Erwartungen an die Größenordnung des Effekts mitbringen. Eher nicht die passende Option, wenn Sie: - eine schwere Erkrankung haben (Hurley III) – dafür fehlt jeder positive Wirksamkeitsbeleg, und die einzige Studie mit fortgeschrittenen Fällen war negativ, - eine der Gegenanzeigen mitbringen (siehe FAQ), - vor allem eine Schmerzlinderung suchen – das ist der am schlechtesten belegte Endpunkt, - eine Alternative zu Biologika oder Chirurgie bei fortgeschrittener Erkrankung erwarten, oder - die Behandlung derzeit selbst zahlen müssten und dieses Geld anderweitig dringender brauchen. Ein zusätzlicher, ganz praktischer Punkt: Acht Termine in 16 Wochen sind ein erheblicher Zeit- und Fahraufwand. Das gehört ehrlich in die Abwägung. Was den Wissensstand ändern würde Vier Entwicklungen würden die Einschätzung in diesem Artikel verschieben: 1. Die Veröffentlichung der EBM-Gebührenposition. Sie ändert nichts an der Evidenz, aber alles am tatsächlichen Zugang. Erwartet im Herbst 2026. 2. Eine wirklich unabhängige randomisierte Studie – ohne Mainzer Beteiligung, ohne Anbieternetzwerk, ohne Herstellerinteressen –, die den Nutzen reproduziert. Das wäre der Schritt vom „Hinweis" zum „Nachweis". 3. Daten zu harten Endpunkten: vermiedene Operationen, langfristige Remission mit einer echten Vergleichsgruppe über 16 Wochen hinaus. Beides fehlt vollständig. 4. Eine aktualisierte Leitlinie, die die Empfehlung stärkt oder abschwächt – insbesondere, ob die Erhaltungstherapie beim nächsten Mal mehr als eine knappe Mehrheit findet. Fazit Die lAight®-Therapie ist weder das Durchbruchsverfahren, als das sie beworben wird, noch ist sie unseriös. Sie ist eine plausibel wirkende, gut verträgliche Zusatzoption mit einer ordentlichen, aber schmalen Evidenzbasis – anerkannt von zwei deutschen Bewertungsinstitutionen, empfohlen von der nationalen Leitlinie, seit 2026 grundsätzlich eine Kassenleistung, und dennoch getragen von einer einzigen aussagekräftigen Studie aus einem stark vernetzten Forschungsumfeld. Für Menschen mit Hurley I oder II, die eine Ergänzung zur topischen Therapie suchen, ist das ein vertretbarer Versuch – vor allem, sobald die Kasse zahlt. Für alle anderen ist die ehrliche Auskunft: Die Daten geben es noch nicht her. Wenn Sie die Therapie erwägen, sind das die Fragen, die Sie in der Praxis stellen sollten: In welchem Hurley-Stadium bin ich? Rechnen Sie bereits über die Kasse ab? Was genau würden wir nach acht Sitzungen messen, um zu entscheiden, ob es funktioniert hat? Und was ist der Plan, falls nicht? FAQ Zahlt meine Krankenkasse die Behandlung jetzt? Noch nicht in der Praxis. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat IPL+RF am 22. Januar 2026 als Kassenleistung beschlossen, und der Beschluss ist am 9. April 2026 in Kraft getreten. Damit die Praxis die Leistung aber tatsächlich mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann, muss der Bewertungsausschuss zuerst eine Gebührenordnungsposition im EBM festlegen. Das war Stand 25. Juli 2026 noch nicht geschehen; erwartet wird es im Herbst 2026. Fragen Sie in der Praxis konkret nach, ob bereits über die Kasse abgerechnet werden kann oder ob Sie selbst zahlen müssten. Für welchen Schweregrad ist die Therapie belegt? Belastbare Daten gibt es nur für leichte bis mittelschwere Erkrankung, also Hurley-Stadium I und II, und dort als Ergänzung zu topischem Clindamycin. IQWiG, Medizinischer Dienst Bund und der G-BA haben ihre positiven Bewertungen jeweils ausdrücklich auf Hurley I–II begrenzt. Die einzige Studie, die auch Hurley III eingeschlossen hat, fand keine Verbesserung der klinischen Befunde. Warum steht auf manchen Seiten, die Therapie sei „für alle Schweregrade" zugelassen? Weil das CE-Kennzeichen des Geräts tatsächlich alle Schweregrade umfasst. Eine CE-Kennzeichnung ist aber keine Wirksamkeitsbescheinigung: Sie sagt, dass ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, nicht, dass es bei jedem Schweregrad nachweislich hilft. Das ist ein wichtiger Unterschied, der in Werbetexten häufig verschwimmt. Hilft die Behandlung gegen Schmerzen? Das ist offen. In der Zulassungsstudie war der Schmerzunterschied statistisch signifikant, aber das IQWiG konnte nicht sicher belegen, dass er groß genug war, um für Betroffene spürbar relevant zu sein – das Vertrauensintervall reichte bis in den Bereich der Irrelevanz hinein. Das heißt nicht, dass die Therapie den Schmerz nicht lindert. Es heißt, dass die vorhandenen Daten diesen Nutzen nicht belegen können. Wie läuft eine Behandlungsserie ab? In der Zulassungsstudie waren es acht Sitzungen im Abstand von zwei Wochen über 16 Wochen. Genau das hat der G-BA als Obergrenze für einen Zyklus festgelegt: maximal acht Sitzungen in 16 Wochen. Weitere Zyklen sind möglich, wenn der vorherige Zyklus angesprochen hat und eine weitere Besserung zu erwarten ist. Eine Sitzung besteht aus drei Durchgängen mit unterschiedlichen Lichtfiltern, jeweils kombiniert mit Radiofrequenz, über ein Kontaktgel. Welche Nebenwirkungen und Gegenanzeigen gibt es? Das Sicherheitsprofil gilt als günstig. Berichtet wurden vor allem vorübergehende Wärme und Rötung der behandelten Stellen, meist innerhalb von 24 Stunden abklingend, außerdem verstärkter Juckreiz und Pigmentveränderungen. Sehr selten kam es zu oberflächlichen Hautschädigungen wie Verbrennungen oder Blasen. Gegenanzeigen sind unter anderem Schwangerschaft, Epilepsie, elektronisch gesteuerte Implantate wie Herzschrittmacher, ausgeprägte Lichtempfindlichkeit, Hautkrebs sowie Tätowierungen, Piercings oder Permanent-Make-up an den Behandlungsstellen. Wichtig: Die Kombination von IPL mit Resorcin oder systemischen Tetrazyklinen kann das Risiko für Nebenwirkungen erhöhen. Wer darf die Therapie durchführen? Die Diagnose muss dermatologisch gestellt werden. Die Durchführung hat der G-BA breiter geöffnet: neben der Dermatologie auch Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, plastisch-rekonstruktive und ästhetische Chirurgie, Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Kinder- und Jugendmedizin. Dokumentations- und Schulungsanforderungen sind Teil des Beschlusses. Ersetzt IPL+RF ein Biologikum oder eine Operation? Nein. Die Therapie ist in den Leitlinien als Ergänzung und Erhaltungsoption bei leichter bis mittelschwerer Erkrankung verortet, nicht als Ersatz für systemische Therapien bei mittelschwerer bis schwerer Erkrankung oder für die operative Sanierung irreversibel geschädigten Gewebes. Bei fortgeschrittener Erkrankung bleiben Biologika und Chirurgie die tragenden Säulen. References 1. S2k-Leitlinie zur Therapie der Hidradenitis suppurativa / Acne inversa (AWMF-Register 013-012) - AWMF, 2024 - https://register.awmf.org/assets/guidelines/013-012l_S2k_Therapie-Hidradenitis-suppurativa-Acne-inversa_2024-08.pdf 2. Abschlussbericht N24-01: IPL-Therapie in Kombination mit Radiofrequenz bei Hidradenitis suppurativa / Acne inversa - IQWiG, 29. Januar 2025 - https://doi.org/10.60584/N24-01 3. Beschluss 7662 zur Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: IPL in Kombination mit Radiofrequenz bei Acne inversa - Gemeinsamer Bundesausschuss, 22. Januar 2026 (in Kraft 9. April 2026) 4. 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